Geschäftsordnung des Ortsverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Region Rendsburg

1 NAME, SITZ UND TÄTIGKEIT

  1. Der Ortsverband trägt den Namen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Region Rendsburg. Er ist ein Ortsverband des Kreisverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rendsburg-Eckernförde.
  2. Sitz des Ortsverbandes ist Rendsburg.
  3. Die Tätigkeit des Ortsverbandes beschränkt sich auf die Städte Büdelsdorf und Rendsburg sowie die Gemeinden Alt Duvenstedt, Borgstedt, Fockbek, Jevenstedt, Nübbel, Osterrönfeld, Rickert, Schacht-Audorf, Schülldorf, Schülp und Westerrönfeld.

2 Organe

Organe des Ortsverbandes sind

  • die Mitgliedervollversammlung,
  • der Vorstand,
  • die Mitgliederversammlung

3 MITGLIEDERVOLLVERSAMMLUNG (MVV)

  1. Höchstes Organ des Ortsverbandes ist die Mitgliedervollversammlung. Sie tagt mindestens einmal pro Jahr.
  2. Die Mitgliedervollversammlung
    • wählt den Vorstand,
    • nimmt den Rechenschaftsbericht und den Kassenbericht des amtierenden Vorstandes entgegen,
    • entlastet den amtierenden Vorstand
    • beschließt über die Geschäftsordnung sowie die Finanz-, Kassen- und Kontenordnung,
    • entscheidet über Anträge.
  3. Die Mitgliedervollversammlung wird durch den Vorstand schriftlich einberufen. Die Ladungsfrist beträgt 14 Tage. Der Einladung ist eine Tagesordnung, ein Vorschlag zur Tagungsleitung und (soweit vorhanden) Tagungsmaterial beizulegen.
  4. Eine Mitgliedervollversammlung ist ebenfalls einzuberufen, wenn dies von 10 Prozent der Mitglieder des Ortsverbandes (mindestens jedoch drei Mitglieder des Ortsverbandes) unter Angabe des Grundes verlangt wird.
  5. Tagesordnung und Tagungsleitung sind durch die Mitgliedervollversammlung zu bestätigen.
  6. Die Mitgliedervollversammlung ist beschlussfähig, wenn 10 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder des Ortsverbandes (mindestens jedoch drei stimmberechtigte Mitglieder des Ortsverbandes) anwesend sind.
  7. Auf der Mitgliedervollversammlung Sach- und Geschäftsordnungsanträge gestellt werden.
    7.1. Sachanträge sind in schriftlicher Form einzubringen und durch eine klare Formulierung des Inhalts verständlich abzufassen, so dass mit Ja oder Nein abgestimmt werden kann. Stehen mehrere Anträge zu einem Thema zur Entscheidung, wird über den weitest gehenden Antrag zuerst abgestimmt. Sachanträge können zurückgenommen oder durch Änderungsanträge erweitert bzw. verändert werden, solange diese nicht zur Abstimmung stehen.
    7.2. Geschäftsordnungsanträge können jederzeit durch Heben beider Hände gestellt werden. Zu einem Geschäftsordnungsantrag ist eine Für- und eine Gegenrede zulässig. Danach ist abzustimmen.
    Geschäftsordnungsanträge sind Anträge auf
    • eine Auszeit,
    • Redezeitbegrenzung,
    • Schluss der Redeliste,
    • Schluss der Debatte,
    • Übergang zur Tagesordnung
    • Vertagung.
      Bei Anträgen auf Schluss der Redeliste bzw. Ende der Debatte sind die Namen der noch vorliegenden Wortmeldungen zu verlesen. Danach ist unverzüglich zur Abstimmung überzugehen.
  8. Abstimmungen erfolgen durch Handheben. Per Geschäftsordnungsantrag kann eine geheime Abstimmung erfolgen. Personalwahlen erfolgen grundsätzlich in geheimer Abstimmung. Die Reihenfolge von Anträgen ist vor der Abstimmung anzukündigen. Im Zweifelsfalle entscheidet die Tagungsleitung über die Reihenfolge. Vor der Abstimmung eines Hauptantrages wird über Änderungsanträge abgestimmt. Danach wird über den ggf. geänderten Hauptantrag abgestimmt. Sofern nichts anderes bestimmt ist, entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Stimmenthaltungen zählen nicht mit. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
  9. Über die Mitgliedervollversammlung wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll ist den Mitgliedern des Ortsverbandes auf Wunsch zugänglich zu machen.

4 VORSTAND

  1. Der Ortsverband wählt einen Vorstand, welcher aus mindestens drei bis maximal fünf Personen besteht.
  2. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich.
  3. Jedes Vorstandsmitglied kann jederzeit mit einer 2/3-Mehrheit der Mitgliedervollversammlung abgewählt werden.
  4. Der Vorstand ernennt aus seinen Reihen eine/n Sprecher/in, eine/n Schatzmeister/in und eine/n Schriftführer/in.
  5. Der Vorstand tritt in der Regel alle 14 Tage zusammen. Er bespricht bzw. koordiniert wichtige Termine und Aufgaben des Ortsverbandes und ist berechtigt, Entscheidungen für den Ortsverband zu fällen. Der Vorstand unterstützt die Arbeit der Mitglieder in kommunalen Vertretungen.
  6. Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind.
  7. Vorstandssitzungen sind öffentlich, können auf Antrag jedoch auf Teilnahme von Mitgliedern des Ortsverbandes beschränkt werden. Ort Zeit der Sitzungen sind in geeigneter Weise bekannt zu geben. Von Vorstandssitzungen sind Protokolle anzufertigen. Die Protokolle sind Mitgliedern des Ortsverbandes auf Wunsch zuzuschicken.

4.1 SPRECHER/IN

  1. Der/die Sprecher/in vertritt den Ortsverband politisch nach außen. Sein/ihr Wort gilt als Meinung des Ortsverbandes.
  2. Presseerklärungen im Namen des Ortsverbandes oder des Vorstandes müssen die Unterschrift der/des Sprecher/in tragen. Sie sollten in der Regel mit dem Vorstand bzw. dem Ortsverband abgesprochen sein. In dringenden Ausnahmen darf der/die Sprecher/in auch im eigenen Namen sprechen.

4.2 SCHATZMEISTER/IN

  1. Der/die Schatzmeister/in führt die Finanzgeschäfte des Ortsverbandes.
  2. Zur Führung der Finanzgeschäfte gibt sich der Ortsverband eine Finanz-, Kassen- und Kontenordnung.

4.3 SCHRIFTFÜHRER/IN

  1. Der/die Schriftführerin ist für die ordnungsgemäße Protokollführung der Vorstandssitzungen, Mitgliedervoll- und Mitgliederversammlungen sowie die Mitgliederverwaltung, -betreuung und -information zuständig.

4.4 GESCHÄFTSFÜHRER/IN

  1. Zur Unterstützung der Arbeit des Vorstandes kann die Mitgliedervollversammlung eine/n Geschäftsführer/in wählen.
  2. Der/die Geschäftsführer/in ist für die innere Verwaltung des Ortsverbandes verantwortlich. Dazu gehören u.a. die Mitgliederverwaltung, -betreuung und -information, sowie die Abwicklung des Schriftverkehrs eventuell auch die Erledigung von Finanzgeschäften. Der Aufgabenbereich wird durch eine genaue Stellenbeschreibung geklärt, welche durch die Mitgliedervollversammlung zu beschließen ist.

5 MITGLIEDERVERSAMMLUNG (MV)

  1. Der Ortsverband trifft sich einmal pro Quartal zu einer Mitgliederversammlung.
  2. Die Mitgliederversammlung bespricht und erarbeitet als offenes Diskussionsforum Meinungsbilder und Richtlinien Bündnisgrüner Politik nicht nur in der Region Rendsburg.
  3. Die Tagesordnung der Mitgliederversammlung wird vom Vorstand vorbereitet und durch die anwesenden Mitglieder des Ortsverbandes bestätigen.
  4. Die Ergebnisse der Mitgliederversammlung tragen den Charakter von Empfehlungen und sollten gegebenenfalls durch eine Mitgliedervollversammlung bestätigt werden.

6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Für alle nicht in dieser Geschäftsordnung geregelten Angelegenheiten gilt die Satzung des Kreisverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rendsburg-Eckernförde.
  2. Bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen zur Ratsversammlung, zu Stadt- und Gemeindevertretungen, zum Kreis-, Land- und Bundestag oder zum europäischen Parlament gelten die Vorgaben der entsprechenden Gesetze bzw. der übergeordneten Satzungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
  3. Die Geschäftsordnung kann jederzeit mit der 2/3-Mehrheit einer Mitgliedervollversammlung geändert werden.
  4. Diese Geschäftsordnung wurde am 22. September 2003 von den unterzeichnenden Mitgliedern des Ortsverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Region Rendsburg beschlossen.